Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den attraktivsten Förderprogrammen für Solarenergie in Europa. Unternehmen, die in eine Photovoltaikanlage investieren, profitieren von einer Kombination aus direkten Zuschüssen, steuerlichen Vorteilen und kantonalen Zusatzförderungen. In diesem Beitrag zeigen wir alle verfügbaren Fördertöpfe für 2026 und erklären, wie Ihr Unternehmen maximal profitiert.
Die Einmalvergütung (EIV) von Pronovo
Das wichtigste Förderinstrument auf Bundesebene ist die Einmalvergütung, verwaltet durch Pronovo AG. Seit dem neuen Energiegesetz wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:
KLEIV – Kleine Einmalvergütung
Für Anlagen von 2 bis unter 100 kWp. Die Vergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag pro kWp zusammen. Für 2026 gelten folgende Sätze:
Grundbeitrag angebaut: CHF 200
Leistungsbeitrag: CHF 290 pro kWp (bis 30 kWp), CHF 180 pro kWp (30–100 kWp)
Beispiel 50 kWp: CHF 200 + 30 × 290 + 20 × 180 = CHF 12’500
GREIV – Grosse Einmalvergütung
Für Anlagen ab 100 kWp. Hier wird ein individuelles Gesuch eingereicht und die Vergütung berechnet sich auf Basis der Anlagekosten. Die GREIV deckt typischerweise 25–30% der Investitionskosten. Der Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden – eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich.
Wichtig für Unternehmen: Die Wartezeiten bei Pronovo haben sich durch erhöhte Budgets deutlich verkürzt. Die Bearbeitung dauert aktuell 3–6 Monate ab Einreichung des vollständigen Antrags.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Ein oft unterschätzter Vorteil: Die Investitionskosten für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden sind vollständig steuerlich absetzbar – sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch in den meisten Kantonen.
Für juristische Personen (GmbH, AG)
Die Anlage wird als Investition aktiviert und über die steuerliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die kantonalen Steuerämter akzeptieren in der Regel Abschreibungssätze von 20–25% degressiv. Bei einer Anlagelebensdauer von über 30 Jahren entsteht ein erheblicher steuerlicher Vorteil, da die Abschreibung wesentlich schneller erfolgt als der tatsächliche Wertverlust.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Hier können die gesamten Investitionskosten im Jahr der Installation als werterhaltende Massnahme vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei hohen Investitionen empfiehlt sich die Verteilung auf zwei Steuerperioden – besprechen Sie dies mit Ihrem Treuhänder.
Kantonale Förderprogramme
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten viele Kantone eigene Förderprogramme. Hier ein Überblick der wichtigsten Kantone für Gewerbebetriebe:
Kanton Zürich
Zürich fördert Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlagen mit bis zu CHF 500 pro kWh Speicherkapazität. Für Gewerbespeicher ab 20 kWh bedeutet das einen zusätzlichen Zuschuss von CHF 10’000 und mehr. Das kantonale Energieförderungsprogramm wird jährlich angepasst.
Kanton Bern
Der Kanton Bern bietet über die Energieförderverordnung zusätzliche Beiträge für Anlagen mit besonders hohem Eigenverbrauchsanteil. Auch Solarfassaden werden speziell gefördert. Die BKW als Netzbetreiberin bietet zudem attraktive Rückliefertarife.
Kanton Luzern
Luzern gewährt Unternehmen zusätzliche Förderung für die Kombination von Solaranlage und Wärmepumpe. Das kantonale Förderprogramm deckt auch Beratungskosten ab. CKW bietet als Netzbetreiber spezielle Gewerbe-Rückspeiseverträge.
Kanton St. Gallen
St. Gallen unterstützt Grossanlagen über 100 kWp mit einem kantonalen Zusatzbeitrag. Besonders attraktiv: Die Kombination mit dem Gebäudeprogramm bei gleichzeitiger energetischer Sanierung des Betriebsgebäudes.
Winterstrombonus und Parkplatzbonus
Neu seit 2025 bietet der Bund zwei zusätzliche Boni:
- Winterstrombonus: Anlagen, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Jahresertrags im Winter (Oktober bis März) liefern, erhalten einen Zuschlag von bis zu 50% auf die Einmalvergütung. Dies betrifft vor allem steil montierte oder Fassadenanlagen.
- Parkplatzbonus: Solaranlagen auf Parkplätzen und Parkhäusern erhalten einen zusätzlichen Beitrag, da sie wertvolle Doppelnutzung ermöglichen. Für Gewerbebetriebe mit grossen Parkflächen eine interessante Option.
Herkunftsnachweise (HKN)
Jede produzierte Kilowattstunde Solarstrom erzeugt einen Herkunftsnachweis, der über Pronovo gehandelt werden kann. Die Erlöse sind zwar bescheiden (ca. 1–3 Rappen pro kWh), bieten aber einen zusätzlichen Einnahmestrom. Für Unternehmen mit Nachhaltigkeitsstrategie sind HKN zudem ein wertvolles Kommunikationsinstrument.
So beantragen Sie die Förderung richtig
Der Antragsprozess erfordert sorgfältige Planung. Folgende Schritte sind einzuhalten:
- Vor Baubeginn: GREIV-Gesuch bei Pronovo einreichen (bei Anlagen ab 100 kWp). Kleinere Anlagen melden nach Installation.
- Baubewilligung/Meldung: Je nach Kanton und Gebäudezone die nötigen Bewilligungen einholen.
- Netzbetreiber informieren: Installationsanzeige beim lokalen Elektrizitätswerk einreichen.
- Kantonale Förderung prüfen: Vor der Installation kantonale Zusatzförderung beantragen.
- Nach Installation: Beglaubigungsformular und Inbetriebnahmeprotokoll an Pronovo senden.
- Steuererklärung: Investitionskosten in der nächsten Steuerperiode geltend machen.
Typische Förderquoten nach Anlagengrösse
30 kWp (Kleingewerbe): Bundesförderung ca. 25%, Steuereffekt ca. 18%, Gesamtförderquote bis 45%
100 kWp (Mittelgross): Bundesförderung ca. 23%, Steuereffekt ca. 20%, Gesamtförderquote bis 45%
300 kWp (Grossanlage): Bundesförderung ca. 27%, Steuereffekt ca. 20%, Gesamtförderquote bis 50%
Fazit: Förderung optimal nutzen
Die Schweizer Förderlandschaft bietet Unternehmen hervorragende Bedingungen für den Einstieg in die Solarenergie. Der Schlüssel liegt in der frühzeitigen Planung und korrekten Antragstellung. Ein erfahrener Solarplaner kennt sämtliche Fördertöpfe und stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die maximale Förderung erhält. Warten Sie nicht zu lange – Förderprogramme können jederzeit angepasst oder gekürzt werden.
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